Nachtstrom
Was ist Nachtstrom überhaupt? Wo liegt der Unterschied? Wer Nachtspeicherheizungen hat, nutzt oft einen so genannten Nachtstromtarif bzw. Zweitarif. Das bedeutet: Man hat quas zwei Stromzähler in Einem. Das eine „Rädchen“ zählt den Hochlasttarif (HT, Tagstrom) und das Andere den Schwachlast- oder Niedertarif (NT, Nachtstrom). In den meisten Fällen wird dieser Nachtstromtarif von Nutzern von Nachspeicherheizungen und Gewerbetreibenden verwendet. Der Vorteil an den Nachtspeicherheizungen ist, dass Sie sich – wie der Name schon sagt – Nachts aufladen um am Tag Ihr Heim warm zu halten. Das soll Ihnen viel Geld einsparen, weil der Nachtstrom eigentlich wesentlich günstiger sein soll, als der Tagstrom. Auf dieser Website finden Sie auch weitere Informationen zu wechseln, strompreise und stromrechner.
Aber, warum gibt es so ein System überhaupt? Dieses System wurde in den Siebziger Jahren ins Leben gerufen, um den riesigen Grundlastkraftwerken auch Nachts, wenn normalerweise weniger Strom verbraucht wird, ihren Absatz zu sichern. Wenn der Stromverbrauch gleichmäßig über den Tag verteilt ist, kann das Stromnetz leichter stabil gehalten werden – und die Großkraftwerke profitabel laufen. Diese Vorteile veranlassten die Stromkonzerne, bei den Verbrauchern massiv für Nachtspeicherheizungen zu werben und besonders günstige Nachtstromtarife anzubieten. Nachtstrom ist also Strom, der zu bestimmten Zeiten – nachts und am Wochenende – verbraucht wird. Für Nachtstrom berechnen die Nachtstromanbieter meist viel weniger als für Strom, der zu Normalzeiten bezogen wird.
Um Nachtstrom nutzen zu können, wird ein so genannter Zweitarifzähler oder ein zweiter Zähler benötigt. Damit kann der Stromverbrauch am Tage, sowie der in der Nacht separat erfasst und abgerechnet werden kann. Natürlich ist ein zweiter Zähler mit zusätzlichen Kosten verbunden. Denn denn für den zweiten Stromzähler wird ein weiterer monatlicher Grundpreis bzw. eine höhere Zählergebühr fällig. Ein Zweitarifzähler unterteilt den Stromverbrauch in zwei unterschiedliche Tarife:
– Den „Hochlastzeit“ – Tarif (HT), der meistens zwischen 06:00 und 22:00 Uhr gilt,
– Den „Niedriglast“ – Tarif (NT), der den Rest der Zeit gilt.
Bei Nachtstromkunden werden also separat für Tag und Nacht die Tarife verschieden abgerechnet.
Ursprünglich sollten die Kunden mit dem Nachtstromtarif zum Beispiel günstig heizen können. Aber mal ehrlich: Auch Sie schalten eher Nachts Ihre Waschmaschine bzw. den Trockner ein um auch hier noch ein wenig Geld zu sparen. Das haben die Nachtstromanbieter auch gemerkt und die sog. Ausgleichsmenge eingeführt. Das heißt: Von Ihrem Nachtstromverbrauch wird ein Teil – zum Beispiel 25% – trotzdem zu den teureren Konditionen, nämlich dem Tagstromtarif, abgerechnet. Diese Menge (zum Beispiel 25%) bezeichnet man als Ausgleichsmenge.
Ihre Rechnung bekommen Sie natürlich vom neuen Nachtstromanbieter. An diesen zahlen Sie dann auch Ihre monatlichen Abschläge. Sonst ändert sich aber für Sie nichts. Sowohl der Nachtstromzähler, als auch Leitungen verbleiben dabei im Besitz Ihres örtlichen Netzbetreibers und müssen deshalb weder ausgetauscht, noch verändert werden. Es bleibt alles wie es ist. Und, da es in Deutschland ein sog.
Versorgungsgesetz gibt, bleibt Ihre Versorgung trotz Wechsel immer gewährleistet. Das heißt: Wegen eines Wechsels des Nachtstromanbieters darf Ihr Strom Ihnen nicht abgestellt werden. Der Wechsel des Nachtstromanbieters kann also nicht zum Stromausfall führen! Die Grundlage dafür: Ihr lokaler Stromversorger ist per Gesetz dazu verpflichtet, Ihren Haushalt immer mit elektrischer Energie (Nachtstrom) zu versorgen – auch wenn Sie durch den Wechsel einen anderen Vertragspartner haben. Der Witz daran ist: Ihr Nachtstrom kommt auch nach dem Stromanbieterwechsel weiterhin vom lokalen Versorger. Der neue Nachtstromanbieter stellt nur die benötigte Menge an Elektroenergie in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Stromversorger eine so genannte Durchleitungsgebühr – für den Transport bis in Ihren Haushalt.
Kurz und knackig: Es gibt keinen! Ihr Nachtstrom kommt auch weiterhin – in der gleichen Qualität – aus der Steckdose. Ihr neuer Nachtstromanbieter kauft entweder den Strom ein und verkauft ihn an Sie weiter – oder er speist in selbst ins Stromnetz ein. Ihr Nachtstrom ändert weder die Farbe noch die Beschaffenheit! Alles was sich für Sie ändert ist das Logo auf der Rechnung, die Kontoverbindung (auf die Sie Ihre Abschläge zahlen) und natürlich der Betrag auf der Rechnung.
Nachtstrom der zum Heizen der eigenen vier Wände gebraucht wird, verursacht rund 30 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr. Schuld daran ist der schlechte Wirkungsgrad dieser Heizmethode. Wegen der hohen Umwandlungsverluste im Kraftwerk werden bei Stromheizungen nur ca. 33% der eingesetzten Primärenergie in Form von Raumwärme genutzt. Zum Vergleich: Eine Heizung mit moderner Brennwerttechnik kann die eingesetzte Energie zu über 80% in Wärme umwandeln. Die negative Klima- und Umweltbilanz hat die Bundesregierung veranlasst, im Rahmen des Klimaschutzpakets vom Sommer 2007 den Ausstieg aus der Nachtspeicherheizung zu beschließen. Der Entwurf der Novellierung der Energieeinsparverordnung, die 2009 in Kraft treten soll, sieht eine Abschaffung der Nachtspeicherheizungen ab 2020 vor. Im Jahre 2020 sollen also die Nachspeicherheizungen vom Markt verschwinden. Damit auch Eigenheimbesitzer sich das leisten können, fördert die KFW den Umbau auf zum Beispiel eine umweltfreundliche Zentralheizung. Besuch auch Cottbus, Ludwigsburg und Stuttgart.